Corona-Zuschlag von 150 Euro wird im Mai 2021 ausgezahlt
Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern.
Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab der 19. Kalenderwoche. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite Leistungen der Grundsicherung.
Aus Lokalportal