[Amtlicher Beitrag] Polizei kündigt verstärkte E-Scooter-Kontrollen an – Regeln beachten

Landkreis Nienburg/Schaumburg (ots)

(Gav) Mit Beginn der wärmeren Jahreszeit steigt erfahrungsgemäß auch die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum. Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg wird daher ab März in beiden Landkreisen verstärkt Kontrollen an unterschiedlichen Örtlichkeiten durchführen.

Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und auf bestehende Regelungen aufmerksam zu machen. Immer wieder werden Verstöße festgestellt, die sowohl für die Fahrenden als auch für andere Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Unfallrisiko darstellen.

Die wichtigsten Vorschriften im Überblick:

   - Mindestalter: Die Nutzung ist ab 14 Jahren erlaubt.
   - Helm: Eine Helmpflicht besteht nicht, das Tragen eines Helmes 
     wird jedoch dringend empfohlen.
   - Personenzahl: E-Scooter dürfen nicht zu zweit genutzt werden - 
     es ist nur eine Person zulässig.
   - Verkehrsflächen: E-Scooter müssen Radwege benutzen. Fehlt ein 
     Radweg, ist die Fahrbahn zu nutzen. Die Nutzung von Gehwegen ist
     grundsätzlich nicht erlaubt, sofern diese nicht ausdrücklich 
     freigegeben sind.
   - Alkohol und Drogen: Es gelten die gleichen Promillegrenzen wie 
     für Kraftfahrzeugführende. Bereits ab 0,5 Promille liegt eine 
     Ordnungswidrigkeit vor, ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen
     oder ab 1,1 Promille eine Straftat. Für unter 21-Jährige gilt 
     die 0,0-Promille-Grenze.
   - Handynutzung: Während der Fahrt darf kein Mobiltelefon benutzt 
     werden.
   - Versicherung: Eine gültige Versicherungskennzeichnung ist 
     vorgeschrieben (aktuelles Versicherungsjahr beachten). Eine 
     Betriebserlaubnis muss vorhanden sein und auf Verlangen wie auch
     der Versicherungsnachweis vorgezeigt werden können.
   - Technischer Zustand: Beleuchtung, Klingel und Bremsen müssen 
     funktionstüchtig sein. Technische Veränderungen, insbesondere 
     zur Leistungssteigerung, führen zum Erlöschen der 
     Betriebserlaubnis.
   - Geschwindigkeit: E-Scooter dürfen bauartbedingt maximal 20 km/h 
     fahren.
   - Abstellen: Fahrzeuge sind so abzustellen, dass andere 
     Verkehrsteilnehmer - insbesondere Fußgänger, Menschen mit 
     Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer - nicht behindert werden.

Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße konsequent verfolgt werden. Je nach Schwere drohen Verwarn- oder Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder strafrechtliche Konsequenzen.

Die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg setzt neben Kontrollen weiterhin auf Aufklärung und appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

Rückfragen bitte an:

Sergej Gavrilov
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Amalie-Thomas-Platz 1
31582 NIENBURG

Telefon: 05021 9212 204
Fax2mail: +49 511 9695636008

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