Anliegerbeschwerden wegen überhöhter Geschwindigkeiten im Weichselweg

 

Anlieger der Gemeindestraße Weichselweg führen hier Klage wegen überhöhter Geschwindigkeiten und Vorfahrtsverletzungen in den Einmündungsbereichen Altes Spargelfeld. Beide Straßen liegen in einer sog. 30èr Zone. Dort gilt nach der StVO die Regelung “ Recht vor Links „. Eine eindringliche Bitte an alle Verkehrsteilnehmer: Bitte beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie gewinnen mit überhöhter Geschwindigkeit kaum Zeit, gefährden jedoch Ihre Mitmenschen. Insbesondere im Neubaugebiet wohnen viele junge Familien mit  kleinen Kindern. Rücksicht kommt an.

Fotos Rauscher