Aus der Ratssitzung des Flecken Liebenau am 20.10.2021

Städtebauförderung

Beschluss über die 2. Fortschreibung des interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK)

Beschluss:

Der Rat des Fleckens Liebenau beschließt, die 2. Fortschreibung des interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes in der Fassung vom 17.09.2021 unter Berücksichtigung der Ergänzungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung festzustellen.


Sachverhalt und Begründung:

Der Verwaltungsausschuss hatte sich am 10. März 2021 und am 11. Mai 2021 mit der Fortschreibung des IEK befasst (Beschlussvorlagen SGL/2021/179-1 und LI/2021/143). Wie bereits dargestellt ist eine Überarbeitung des IEK aufgrund der neuen Zuordnung des Netzwerks zu dem Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ erforderlich.

Darüber hinaus müssen in den Entwicklungskonzepten Maßnahmen des Klimaschutzes und/oder zur Anpassung an den Klimawandel formuliert werden. Nur mit einer entsprechenden Anpassung des IEK besteht eine Chance, weiterhin Städtebauförderungsmittel zu erhalten.

Auch wenn das bisherige Städtebauförderungsprogramm KSG (Kleinere Städte und Gemeinden) inzwischen geschlossen wurde und in das Programm „lebendige Zentren“ überführt wurde, gibt es bislang noch keine angepasste neue Städtebauförderungsrichtlinie.

Nach den derzeit bekannten Informationen aus der Sitzung der Steuerungsgruppe vom 23.9.2021 wird die Städtebauförderung neue Schwerpunkte erhalten. Aller Voraussicht nach werden die ländlichen Kommunen nicht mehr von einer solchen Förderung profitieren können. Für ländliche Kommunen sind Förderprogramme aus dem Bereich der „ländlichen Entwicklung“ vorgesehen. Die Struktur dieser Programme für die kommende Förderperiode bis 2027 ist allerdings derzeit noch unklar.

Aus dem hiesigen Netzwerk erfüllt der Flecken Liebenau am ehesten die Zielrichtung der neuen Städtebauförderung. Aus diesem Grund enthält der als Anlage beigefügte Entwurf des IEK ab Seite 43 die Darstellung eines sogenannten „Vertiefungsbereichs“. Darin wird dargestellt, welche städtebaulichen Probleme/Missstände existieren und welche Maßnahmen zur Behebung dieser Problematik denkbar wären.

Ein Schwerpunkt liegt in der Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude bzw. in der Umnutzung ehemals gewerblicher Liegenschaften. Darüber hinaus ist auch der Abriss von Grundstücken sowie eine Anpassung der Erschließungsanlagen – insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt – vorgesehen.

Weiterhin enthält das IEK einen Vertiefungsbereich für die Waldsiedlung. Die Waldsiedlung steht unter Denkmalschutz und könnte aus einem Sonderprogramm für denkmalgeschützte Quartiere profitieren. Im Einzelnen verweise ich auf die Seiten 54-57 des IEK.

Im Anhang zu dem IEK (Seiten 66-78) sind die beiden Vertiefungsbereiche aus Liebenau nochmals mit Detail-Plänen unterlegt.

Fester Bestandteil der Überarbeitung des IEK ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese hat in der Zeit vom 30. Juli 2021 bis zum 30. August 2021 stattgefunden. Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Abwägungtabelle aufgeführt. Abgesehen von der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Hannover und des Forstgutes Eickhof waren die Stellungnahmen weitgehend ohne Relevanz.

Die Hinweise der Landwirtschaftskammer und des Forstgutes werden in dem IEK aufgenommen.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das IEK in der vorgelegten Fassung unter Berücksichtigung der Empfehlungen aus der Abwägungstabelle zu beschließen.


Finanzielle Auswirkungen: ja

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung