Beregnung von Flächen wird im Landkreis Nienburg erneut eingeschränkt – Temperaturgrenze liegt bei 24 Grad Celsius
Landkreis. Wie bereits im vergangenen Jahr, hat der Landkreis Nienburg/Weser aufgrund anhaltend niedriger Grundwasserstände eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Beregnung ab einer Temperatur von 24 °C erlassen. Dabei wurde die Zeit, in der die Einschränkung wirksam ist, im Vergleich zum Vorjahr um jeweils eine Stunde nach vorne und nach hinten ausgedehnt. Diese gilt nun von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die Verlängerung liegt darin begründet, dass im vergangenen Jahr bereits am frühen Vormittag die Temperatur zum Teil deutlich über 24 Grad lag und erst in den späten Abendstunden wieder unter diesen Wert zurückging. Die Allgemeinverfügung ist bis zum 30.09.2023 befristet.
Die Einschränkung gilt für die Beregnung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen, Gärten oder Sportanlagen mit Großflächenregnern und Rasensprengern. Untersagt werden Wasserentnahmen aus Brunnen sowie aus der öffentlichen Wasserversorgung. Dies gilt auch für bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse. Ob die zulässige Temperatur überschritten und damit die Beregnung verboten ist, kann auf einschlägigen Wetterportalen (z. B. des Deutschen Wetterdienstes DWD) für den jeweiligen Ort abgelesen werden.
Grund für die Anordnung sind die anhaltend niedrigen Grundwasserstände im Kreisgebiet. Bereits heute werden an einer Vielzahl von Messstellen die historischen Tiefststände des Trockenjahres 2018 unterschritten. Darüber hinaus weist ein Großteil der Grundwasserteilkörper ein Defizit in der Dargebotsreserve auf. Der im vergangenen Winter und Frühjahr gefallene Niederschlag konnte nicht zur einer signifikanten und nachhaltigen Erhöhung der Grundwasserstände beitragen.
Die Ernsthaftigkeit der Problematik wird durch eine aktuelle Auswertung der Grundwasserneubildungsraten, die das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) aus Hannover jüngst veröffentlicht hat, verdeutlicht: Demnach liegen die drei Grundwasserkörper mit dem stärksten Verlust hinsichtlich der Grundwasserneubildung, betrachtet über einen Zeitraum von 60 Jahren, alle anteilig im Landkreis Nienburg.
Um einer weiteren Verschärfung der Situation entgegenzuwirken, ist ein sparsamer Umgang mit den Grundwasserressourcen erforderlich. Die Einschränkung der Beregnung mit den genannten Techniken trägt hierzu bei, ab einer Temperatur von 24 Grad verdunstet zu dieser Jahreszeit ein wesentlicher Anteil des verregneten Wassers ungenutzt.
Die komplette Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Nienburg im Amtsblatt Nr. 13 dieses Jahres (27.04.2023) abrufbar.
PM / Foto LK Nienburg