Erst-Impfungen mit Novavax seit 4. März
Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt
Mit dem Impfstoff von Novavax steht nun auch ein konventioneller Impfstoff gegen das Coronavirus zur Verfügung. Im Landkreis Nienburg sind zum Wochenbeginn die ersten 700 Impfdosen angekommen.
Demgegenüber stehen rund 100 Vormerkungen für Impfungen mit dem Vakzin, so dass der Impfstoff ab Freitag, 4. März, als reguläres Angebot in der von der Kreisverwaltung betriebenen Nienburger Impfstelle vorgehalten wird. Bis der Impfstoff auch in Arztpraxen verimpft werden kann, werden laut dem Land Niedersachsen noch einige Wochen vergehen.
In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Impfung mit Novavax zunächst nur für die Grundimmunisierung von Menschen über 18 Jahren. Eine sogenannte Kreuzimpfung mit den Impfstoffen BioNTech und Moderna ist gegenwärtig nicht zugelassen. Für die Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von mindestens drei Wochen notwendig. Die Termine für die Zweitimpfung werden durch die mobilen Impfteams entsprechend sichergestellt.
Novavax ist der fünfte Corona-Impfstoff, den es in Deutschland gibt. Experten hoffen, dass der Proteinimpfstoff eine Alternative für Menschen sein könnte, die sich nicht mit den bisherigen mRNA-Impfstoffen von BioNTech und Moderna impfen lassen wollen. Wer sich mit Novavax impfen lassen möchte, kann sich bei der niedersächsischen Impfhotline unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 9988665 anmelden. Anschließend wird per SMS ein Impftermin in der gewünschten Kommune mitgeteilt. Mitzubringen sind der Personalausweis und – sofern vorhanden – der Impfausweis. Um mögliche Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, sollten die Aufklärungsunterlagen, der Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung bereits ausgefüllt mitgebracht werden.
Auch ohne Termin können sich Interessierte mit Novavax impfen lassen, denn der Landkreis Nienburg nimmt mit den mobilen Impfteams an der landesweiten Sonder-Impfaktion teil. Stattfinden wird die Impfaktion am Sonntag, 6. März 2022, im Gemeindehaus Rodewald, Hauptstraße 38 (11.00 bis 16.00 Uhr), in der ehemaligen Cafeteria des Krankenhauses Stolzenau, Holzhäuser Weg 28 (13.00 bis 16.00 Uhr) und in der Nienburger Impfstelle, Verdener Straße 16-18 (13.00 bis 17.00 Uhr), am Montag, 7. März 2022, sowie am Dienstag, 8. März 2022, jeweils in der Nienburger Impfstelle (08.30 bis 16.30 Uhr).
Zeitgleich bereitet sich die Kreisverwaltung auf die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Danach müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht (§ 20a Infektionsschutzgesetz) gilt bundesweit. Mit dem Gesetz sollen Patientinnen, Patienten und Pflegebedürftige besser vor einer COVID-19-Infektion geschützt werden.
Einrichtungen wie beispielweise Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Tagespflegen und ambulante Pflegedienste sind verpflichtet, Daten über ungeimpfte Mitarbeitende an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Um dies möglichst einfach und unbürokratisch erledigen zu können, wird der Landkreis Nienburg das Online-Meldeportal des Landes Niedersachsen nutzen. Sobald dieses bereitsteht, können die Daten erfasst werden. „Bis dahin bitte ich alle betroffenen Einrichtungen, uns keine Unterlagen in Papierform oder per E-Mail zuzusenden. Aktuell können wir diese Daten noch nicht verarbeiten“, appelliert Kreisrätin Kathrin Woltert an die Einrichtungen.