Fusion zwischen SG Liebenau und SG Marklohe

Informationen zum Projekt  „ Fusion der Samtgemeinden Liebenau und Marklohe“

Status  quo

Bereits seit vielen Jahren gibt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen den  Samtgemeinden Liebenau und Marklohe in bei der Erledigung von gemeindlichen Aufgaben im Rahmen des Zweckverbendes Linkes Weserufer und über bilaterale Vereinbarungen.

Wirtschafts- und Tourismusförderung, Immobilienmanagement, und Personalwesen werden seit 2005 im Zweckverband bearbeitet. Steuern und Abgaben sowie das Kassenwesen werden seit 2013 im Rathaus Liebenau für beide Samtgemeinden bearbeitet. Eine weitere Intensivierung erfolgt im Jahr 2019 mit der Übertragung der Aufgaben des Personenstandswesens auf den neu gebildeten Standesamtsbezirk Linkes Weserufer.

Auf der Basis dieser erfolgreichen Zusammenarbeit haben auf Initiative von  Ratsmitglieder beider Samtgemeinden parteiübergreifende Gespräche mit dem Ergebnis  stattgefunden, Verhandlungen über eine Gemeindefusion führen zu wollen.

Ziel

Das Ziel ist, künftige Herausforderungen (Finanzen, Personal, [freiwillige] Aufgaben), durch die Bildung einer größeren Einheit besser bewältigen zu können. Dazu gehören:

  • Vorteile im Nds. Finanzausgleich in einer Größenordnung von über 300.000 € netto jährlich,
  • Bessere Aussichten bei der Generierung von Fördergeldern
  • Bessere Bewältigung des Fachkräftemangels
  • Verbesserung der Dienstleistungen hinsichtlich Qualität und Quantität
  • Bessere Bewältigung des demografischen Wandels

Projektorganisation, Projektbeteiligung,  Ablaufplan bzw. Zeittabelle

Bildung einer Lenkungsgruppe, die sich mit den Details der Fusion befasst und einen Abschlussbericht liefern wird.

Mitglieder der Lenkungsgruppe:

Samtgemeinde Marklohe Samtgemeinde Liebenau
Frau Dr. Bast-Kemmerer, SGBìn

Herr Ballandat, Bürgermeister Marklohe

Herr Bein, Bürgermeister Wietzen

Herr Heckmann, stellv.SGB

Herr Kirchmann, FV CDU

Herr Noltemeier, Bürgermeister Balge

Herr Pielhop, FV SPD

Herr Seebode, FV FW

Frau Vogel, FV Grüne

Herr Sonnwald, Verwaltung

Frau Habighorst, Verwaltung

Herr Eisner, SGB

Herr Dohrmann, FV

Herr Niepel, stell. FV

Herr Plate, OV CDU

Herr Reineke OV SPD

Frau Schmidt, Bürgermeisterin Liebenau

Herr Schomburg, Bürgermeister Binnen

Herr Lesemann, Bürgermeister Pennigsehl

Herr Folk, Verwaltung

Herr Korte, Verwaltung

Frau Schlier, Verwaltung

Die Lenkungsgruppe hat 4  Arbeitsgruppen für einzelne Themen/Aufgaben gebildet, zu denen weitere/andere Mitarbeiter/Innen und/oder externe Beratungen hinzugezogen werden dürfen. Folgende Themen stehen im Focus:

  • Ausgangssituation und Zielsetzung
  • Finanzsituation
  • Aufgaben- und Produktspektrum vor und nach einer Fusion
  • Mögliche Organisationsstruktur
  • Stellenausstattung
  • Raumsituation
  • Weg zur neuen fusionierten Kommune
  • Aufgaben nach der Fusion zur Gestaltung einer identitätsstiftenden Gemeinschaft

Es ist eine umfassende Information aller Beteiligten und Interessierten vorgesehen. Diese haben sodann auch die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen oder Kritik in den Prozess einzubringen.

Ein Ablaufplan bzw. eine Zeittabelle, die den Prozess ab Beschlussfassung zum Beginn einer Fusion beschreibt, wird aufgestellt werden.

Die gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sind zu beachten. Es handelt sich bei dem angestrebten Prozess um ein Zusammenschließen von Samtgemeinden nach § 101 NKomVG. Am Ende des Prozesses steht eine Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport über den Zusammenschluss, die mindestens 10 Monate vor Beginn der nächsten Wahlperiode verkündet werden soll. Diese Verordnung müsste daher bis zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein.

Fusion im Landkreisgefüge

Durch den Zusammenschluss würde mit rund 14.500 Einwohnerinnen und Einwohnern eine einwohnerstarke Kommune im Landkreis Nienburg geschaffen. Die zusammengeschlossene Kommune wäre mit rd. 177 km² Fläche eine mittelgroße Samtgemeinden im Landkreis.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Interessen auf Kreisebene und darüber hinaus deutlich besser vertreten werden können und eine neue Kommune mehr Gewicht erlangen könnte.

Struktur der neuen Samtgemeinde

Die bisherigen Samtgemeinden Liebenau und Marklohe haben jeweils drei Mitgliedsgemeinden. Eine Anpassung dieser Struktur ist nicht geplant; die neue Samtgemeinde wird daher 6 Mitgliedsgemeinden haben.

Zwei Rathäuser – eine Samtgemeindeverwaltung

Zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses würden sowohl die Samtgemeinde Marklohe als auch die Samtgemeinde Liebenau jeweils über ein Rathaus verfügen. An beiden Standorten kann insbesondere ein Bürgerbüro vorgehalten werden, um die Dienstleistungen für die Einwohner/ innen weiter möglichst ortsnah sicherstellen zu können. Die anderen Organisationseinheiten können auf die beiden Standorte verteilt werden, um möglichst personelle Synergien zu nutzen. Eine Zusammenführung an einem Standort ist z.Z. nicht vorgesehen.

Information über Projektverlaufeinen mündlichen Bericht aus der Projektgruppe.

Die politischen Ebenen erhalten im Rahmen der Sitzungen der Hauptausschüsse regelmäßig einen mündlichen Bericht aus der Projektgruppe.

Die Räte der Samtgemeinden sowie der Mitgliedsgemeinden werden in jeder Sitzung von den Bürgermeister/Innen über den aktuellen Stand mündlich informiert.

Die Bürgerinformation in den Printmedien und im Internet startet unmittelbar nach der Entscheidung.