Glisser Weg soll Kreisstraße werden

Mehr Verkehr und direkte Verbindung zur B 214: Bauausschuss der Samtgemeinde Liebenau für SPD/Grüne-Antrag

Die Gemeindeverbindungsstraße Glisser Weg soll als eine Kreisstraße eingestuft werden. Das empfiehlt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Liebenau. In seiner jüngsten Sitzung stimmte er somit dem Antrag der SPD/Grüne-Gruppe zu. Die Verkehrsmengen seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Außerdem sei die Straße die direkte Verbindung zu der Bundesstraße 214, begründet die SPD/Grünen-Gruppe ihren Antrag. „Darüber hinaus ist die Straße für den Schulbusverkehr unentbehrlich; darüber hinaus gibt es nach Auffassung der Gruppe im Landkreis Nienburg andere Straßenabschnitte mit einer ähnlichen Verkehrsbedeutung, die bereits Kreisstraße sind.“

„Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang noch, inwiefern dieser Antrag Auswirkungen auf die bereits getroffene Entscheidung des Ausbaus des Glisser Weges im Rahmen der Flurbereinigung haben könnte. Dazu muss man sagen, dass die Entscheidung über eine Umstufung der Straße sicherlich vor einem Ausbau im Rahmen der Flurbereinigung getroffen wird“, so Dieter Korte, Leiter des Fachbereichs Bauen der Samtgemeindeverwaltung.

Als spontane Maßnahme zur Verringerung der Geschwindigkeiten auf dem Glisser Weg hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, in einem Teilbereich Straßenbegrenzungspfähle aufzustellen, damit der Straßenseitenraum nicht mehr durch Fahrzeuge befahren werden kann.Ferner befasste sich der Ausschuss mit der Frage der richtigen Einstufung von Gemeindeverbindungsstraßen. Der Ausschuss sprach sich dafür aus, die Verbindungsstraße Bühren-Glissen, den Kuhlert Weg, die neue Wegeverbindung zwischen Binnen und Liebenau (sofern sie denn im Rahmen der Flurbereinigung realisiert wird) zu überprüfen. Darüber muss der Samtgemeinderat der neuen Samtgemeinde Weser-Aue entscheiden.

Thema der Sitzung war auch das interkommunale integrierte Entwicklung- und Handlungskonzeptes (IEK). Der Bauausschuss hat einstimmig der Beschlussempfehlung der Verwaltung zugestimmt. Für den Bereich der Samtgemeinde Liebenau soll ein sogenannter „Vertiefungsbereich“ dargestellt werden, um auf dieser Basis die Aufnahme des Fleckens Liebenau in die neue Struktur der Städtebauförderung zu erreichen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Modernisierung und Instandsetzung privater Gebäude sowie in der Umnutzung ehemals gewerblicher Liegenschaften. Darüber hinaus ist auch der Abriss von Gebäude sowie eine Anpassung der Erschließungsanlagen – insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt vorgesehen.

Weiterhin enthält das IEK weitergehende Aussagen für die Waldsiedlung. Die Waldsiedlung steht unter Denkmalschutz und könnte insofern als sogenanntes „städtebauliches Sonderquartier“ ebenfalls von der Städtebauförderung profitieren.

Aus DIE HARKE