Gottesdienste neu geregelt

Ab Sonntag, 26. September, gilt bei Gottesdiensten in der Kirchengemeinde Marklohe und in der Kapellengemeinde Holte die Drei-G-Regel. Alle Gottesdienstteilnehmer müssen den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kinder unter sechs Jahren und Schulkinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Durch diese Maßnahme möchten der Kirchenvorstand und der Kapellenverstand vor allem diejenigen schützen, die sich nicht impfen lassen können.

Für Gottesdienstbesucher, die keinen Nachweis über die Impfung, die Genesung oder Testung vorweisen können, besteht die Möglichkeit, sich bis zu 15 Minuten vor dem Gottesdienst unter Aufsicht selbst zu testen. Dies gilt nicht für Gottesdienste mit einer hohen Besucherzahl.