Landkreis Nienburg stellt Warnstufe 2 fest
Neue Corona-Regelungen gelten ab Donnerstag
Die Inzidenz und der Leitindikator Hospitalisierung haben mit heute, 30. November 2021, an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert zur Warnstufe 2 überschritten. Somit sind gemäß Niedersächsischer Corona-Verordnung die Kriterien für die Warnstufe 2 im Landkreis Nienburg erfüllt.
Die Kreisverwaltung stellt daher per Allgemeinverfügung das Erreichen der Warnstufe 2 fest. Die damit einhergehenden Infektionsschutzmaßnahmen gelten ab Donnerstag, 2. Dezember 2021, 00:00 Uhr. Eine wesentliche Verschärfung ist, dass damit in vielen Bereichen in Innenräumen die 2Gplus-Regel gilt. Danach darf nur geimpften oder genesenen Personen Zutritt gewährt werden, die zusätzlich negativ auf das Coronavirus getestet sind. Als Test kommen in Frage ein PoC-Antigen-Test (Schnelltest) bzw. ein Selbsttest unter Aufsicht, diese Tests haben 24 Stunden Gültigkeit. Auch ein PCR-Test darf zum Nachweis verwendet werden. Er darf aber nicht mehr als 48 Stunden vorher vorgenommen sein. Ausnahmen, z.B. den Einzelhandel oder Sitzungen kommunaler Gremien betreffend, sind der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu entnehmen. Eine Übersicht geben die entsprechenden Schaubilder der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Meldung LK Nienburg vom 30.11.2021