Novellierung der Bauordnung

Bauanträge bald ausschließlich digital

Neue Bauordnung tritt im neuen Jahr in Kraft / Übergangsfrist bei der Umsetzung

Landkreis. Zu Beginn des Jahres tritt in Niedersachsen eine neue Bauordnung in Kraft. Diese bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Dazu gehört zum Beispiel, dass sich Bauherrinnen und Bauherren im Baugenehmigungsverfahren durch einen Entwurfsverfasser (z. B. Architekt) vertreten lassen müssen. Sollte ein Bauantrag nicht vollständig eingereicht worden sein, fordert die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nienburg innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Unterlagen nach.

Neu ist, dass die Frist zur Vorlage auf Antrag nur noch einmalig um maximal drei Wochen verlängert werden kann. Neu ist auch, dass der Bauantrag als zurückgenommen gilt, wenn nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der von der Unteren Bauaufsichtsbehörde gesetzten Frist die Mängel behoben worden sind. Das heißt, das Bauantragsverfahren wäre damit beendet.

Als erstes Bundesland hat Niedersachsen die elektronische Kommunikation zum Regelverfahren gemacht. Das heißt, Bauanträge müssen zukünftig nur noch digital gestellt werden. Dazu müssen die Entwurfsverfasser über ein Nutzerkonto den Bauantrag elektronisch übermitteln. Für die Umsetzung besteht noch eine Übergangsfrist. Ab wann beim Landkreis die notwendigen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation vorliegen, wird rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht werden.

PM LK Nienburg