Regelung für Schulbesuch ab Montag, 26. April 2021

Der Pandemiestab des Landkreises Nienburg/Weser hat heute entschieden, nach § 13 Abs. 2  der Nds. Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung den Schulbesuch ab Montag, 26. April 2021, zu untersagen.

Wie in der Nds. Corona-Verordnung geregelt, sind von der Untersagung ausgenommen der Schulbesuch für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen sowie

  1. der 9. und 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  3. die Schuljahrgänge 1 bis 4 und
  4. die Förderschulen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie die Tagesbildungsstätten.

Der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule sowie sonstige schulische Veranstaltungen der oben genannten von der Untersagung ausgenommenen Schuljahrgänge finden grundsätzlich in geteilten Lerngruppen statt.