Schließung von öffentlichen Einrichtungen und Einschränkung von öffentlichen Veranstaltungen in der Samtgemeinde Marklohe

Um eine Eindämmung des COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zu erreichen, werden in der Zeit vom 16. März bis vorerst 18. April 2020 keine Veranstaltungen/Zusammenkünfte in gemeindlichen öffentlichen Gebäuden im Gebiet der Samtgemeinde Marklohe stattfinden.

Die Schließung betrifft insbesondere Sporthallen, Dorfgemeinschaftshäuser, Multifunktionsgebäude und Feuerwehrhäuser, Jugendtreffs sowie weitere Begegnungszentren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen/Zusammenkünfte, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge und für das Bestehen einer notwendigen Infrastruktur erforderlich sind.

Darüber hinaus werden vom 16. März bis voraussichtlich 18. April 2020 keine Anträge für genehmigungs-/anzeigepflichtige öffentliche Veranstaltungen in Gebäuden und im Freien im Gebiet der Samtgemeinde Marklohe positiv beschieden. Bereits genehmigte/angezeigte Veranstaltungen, die in diesem Zeitraum stattfinden sollen, werden im Einzelfall widerrufen/untersagt.

Hiervon betroffen sind insbesondere Sport- und Freizeitveranstaltungen, Oster- und Brauchtumsfeuer, Flohmärkte, Kultur- und Zirkusveranstaltungen.

Es wird empfohlen, private Veranstaltungen abzusagen.

Die Regelungen dienen dem Schutz der Bevölkerung und zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavorirus.