Teilweiser Gebührenverzicht für den Besuch der Kindertagesstätten

Rückwirkend ab Mai verzichtet die Samtgemeinde Marklohe auf die Gebührenerhebung für die Betreuung der Kinder in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde. Diese Regelung gilt bis zur Aufnahme des Regelbetrieb der Einrichtungen. Für den Monat April des Jahres wurde bereits auf die Gebührenzahlung verzichtet.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Inanspruchnahme der Notbetreuung von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr in den Krippen ( Kinder unter drei Jahren ).