Umlaufbeschlüsse gemäß § 182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) des Rates der Gemeinde Marklohe

Das Umlaufverfahren für Ratsbeschlüsse ist eine Sonderregelung für epidemische Lagen und im § 182 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.

Gemäß §182 Abs. 2 Nr. 1 (NKomVG) kann zur Bewältigung einer epidemischen Lage auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten über bestimmte Angelegenheiten im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn sich vier Fünftel der Mitglieder einer Vertretung damit einverstanden erklären.

Der Rat der Gemeinde Marklohe hat folgende Beschlüsse gefasst:
Errichtung und Betrieb einer zusätzlichen Windenergieanlage in der Gemarkung Oyle (Vorlage MA/2020/027)

„Dem Antrag der WestWind Projektierungs GmbH & Co. KG, Kirchdorf auf Erteilung eines Vorbescheides gemäß § 9 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) zur Errichtung und dem Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-160 EP5 in der Gemarkung Oyle, Flur 16, Flurstück 31 wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass keine unzumutbaren Belastungen durch Schall, Schattenwurf, Refexion oder Infraschall entstehen.“

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Südfeld“ in Marklohe;
hier. Aufstellungsbeschluss (Vorlage MA/2020/030)

1. Zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Südfeld“ wird die Verwaltung ermächtigt und beauftragt, mit dem Eigentümer der bevorteilten Fläche einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zu schließen.

2. Für eine Teilfläche wird der Bebauungsplan Nr. 9 „Südfeld“ geändert.

3. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dieser Änderung ergibt sich aus der beigefügten Skizze (Anlage 1).
Ziel der Änderungsplanung ist die Ausweisung eines Mischgebietes und die Reduzierung des 10m breiten Pflanzstreifens auf 5m Breite.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Vorlage MA/2020/032)

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2015 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 113.407,57 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses entnommen.
3. Der Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 3.890,64 € wird aus der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen.
4. Der Gemeindedirektorin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2015 Entlastung erteilt.

Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Vorlage MA/2020/033)

1. Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird gem. § 129 NKomVG beschlossen.
2. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 48.777,92 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
3. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 113,40 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
4. Der Gemeindedirektorin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Verbindliche Bauleitplanung der Gemeinde Marklohe;
hier: Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Nordfeld“ – Aufstellungsbeschluss (Vorlage MA/2020/034)

1.
Für eine Teilfläche wird der Bebauungsplan Nr. 17 „Nordfeld“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dieser Änderung ergibt sich aus der beigefügten Skizze (Anlage 1).
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen

Verbindliche Bauleitplanung der Gemeinde Marklohe;
hier: Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Lemke-West“ – Aufstellungsbeschluss (Vorlage MA/2020/035)

1.
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Lemke West“ wird in einer Teilfläche gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert.
2.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs dieser Änderung ergibt sich aus der beigefügten Skizze (Anlage 1).
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
4.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 11 „Heidberg“ zur Geschlossflächenzahl in der Gemarkung Lemke (Vorlage MA/2020/037)

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 „Heidberg“ zur Überschreitung der Geschossflächenzahl auf dem Flurstück 88/51, Flur 3 in der Gemarkung Lemke wird zugestimmt.

Sportheim Oyle;
Auftragsvergabe für die Erneuerung des Bodenbelags im Turnraum (Vorlage MA/2020/038)

„Die Gemeinde Marklohe beschließt, den Auftrag für die Bodenbelagsarbeiten im Sportheim in Oyle an die Firma Heimausstattung Struß, Bruchhausen-Vilsen, zum Angebotspreis in Höhe von 6.576,62 € zu vergeben.“