Unterstützungsunterschriften für die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters am 12.09.2021
Auch bei der Direktwahl verlangt das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz von der Kandidatin/ vom Kandidat einen Nachweis dafür, dass ein Wahlvorschlag unter den Wahlberechtigten ein Mindestmaß an Unterstützung findet. So ist der Wahlvorschlag von einer gewissen Anzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich zu unterschreiben.
Jeder Wahlberechtigte darf für eine Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Anzahl der Unterstützungsunterschriften für das Amt der Samtgemeindebürgermeisterin/ des Samtgemeindebürgermeisters der neu zu bildenden Samtgemeinde „Weser-Aue“ beträgt 180.
Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind die Parteien oder Wählergruppen, die bereits im Samtgemeinderat vertreten sind befreit.
Die Unterstützungsunterschriften dürfen nur auf amtlichen Formblättern geleistet werden, die vom Wahlamt auf Antrag ausgegeben werden.
AnsprechpartnerIn
Christiane Friedrichs-Harnacke | |
Rathaus Marklohe, Zimmer 5 // EG Rathausstraße 14 31608 Marklohe Telefon: 05021 6025-29 Telefax: 05021 6025-60 E-Mail: rathaus@marklohe.de oder cfriedrichsharnacke@marklohe.de |