Vor Baumentnahme Naturschutzbehörde kontaktieren

Veränderungen von Natur und Landschaft zum Teil genehmigungspflichtig

Im Dezember herrscht häufig nasskaltes Wetter. Solange es keinen Frost gibt, ist gerade dann im Garten besonders viel zu tun. Sobald nachhaltige Eingriffe in Natur und Landschaft geplant sind, müssen diese durch die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Nienburg genehmigt werden. Dies dient insbesondere dem Schutz von Bäumen und Gehölzen.